Budget

Warum gibt es das Persönliches Budget und was ist das eigentlich?

Viele Menschen mit Behinderung hatten in der Vergangenheit ein Persönliches Budget gefordert. Der Grund: Sie wollten nicht, dass der Staat zu viel über sie bestimmt. Denn bei den Sachleistungen können Menschen mit Behinderung nur wenig mitentscheiden. Andere Leute entscheiden, was für den Menschen mit Behinderung gut ist. Und andere Leute organisieren die Hilfe und Unterstützung. Dies nennt man auch „Fürsorge-Prinzip“.

Viele Menschen mit Behinderung wollen dieses Fürsorge-Prinzip nicht mehr. Sie wollen selbst entscheiden, was gut für sie ist. Sie wollen selbstbestimmt leben. Das Persönliche Budget ist ein wichtiger Fortschritt, damit Menschen mit Behinderung dieses Ziel erreichen.

Deshalb ist mit dem seit 01.01.2008 in Kraft getretenen Bundesrecht für Menschen mit Behinderung der Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe durch ein Persönliches Budget entstanden.

Das Persönliche Budget soll physisch/psychisch eingeschränkten Personen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Der Mensch mit Behinderung erhält somit keine Sachleistungen mehr, sondern monatlich einen ausgehandelten Betrag (Persönliches Budget oder auch Persönliches Geld genannt). Damit kann er Leistungen, die er benötigt um am täglichen Leben teilhaben zu können, selbst bezahlen.

Beim Persönlichen Budget „kauft“ der Budgetnehmer seine Leistungen

  1. selbst ein und kann
  2. selbst bestimmen, wo er diese einkauft.

Damit ist der gehandicapte Mensch zum Beispiel nicht mehr auf die Leistung von Pflegedienstmitarbeitern angewiesen, sondern kann z.B im Arbeitgeber- oder im Auftraggeber Modell selbst Personen (Assistenten) einstellen, oder Assistenzleistungen extern einzukaufen, die ihm bei der Teilhabe am täglichen Leben helfen.

Das Persönliche Budget für Dein Leben

Wer eine Behinderung hat, weiß selbst am besten, was für ihn gut ist und was nicht, was er braucht und was auch nicht. Ein Persönliches Budget ist deshalb für viele Menschen wichtig, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Behinderte Menschen haben seit 2008 die Wahlmöglichkeit zwischen Geldleistung (Persönliches Budget) oder Sach- und Dienstleistungen.

Mit diesem neuen System haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, ihr Budget selbst zu verwalten und damit Leistungen selbst „einkaufen“ zu können bzw. zum Arbeitgeber zu werden.

Persönliches Budget: Für wen ist es denn geeignet?

Das Persönliche Budget ist altersunabhängig für alle Menschen mit Behinderung geeignet.

  • Kinder jeglichen Alters können über das Persönliche Budget individuell gefördert, unterstützt, betreut und gepflegt werden.
  • Schüler können die Assistenten nutzen für die schulische Integration und Förderung.
  • Junge Erwachsene profitieren davon, wenn Sie aus dem Elternhaus ausziehen möchten und selbständig in einer eigenen Wohnung oder einem Betreuten Wohnen leben möchten.
  • Wer studieren möchte und Hilfe beim Studieren und beim täglichen Leben benötigt, kann über das Persönliche Budget Studienbegleiter bezahlen.
  • Berufstätige können weiterhin ihrem Beruf nachgehen, indem sie durch Arbeitsassistenten begleitet und in der Ausübung ihres Berufes unterstützt oder auch zur Arbeit gefahren werden.
  • Schwerstpflegebedürftigen Menschen kann durch eine Intensiv- oder Rund-um-die-Uhr-Betreuung z.B. ein Pflegeheim erspart bleiben, indem die Pflege zu Hause durchgeführt wird.
  • Behinderte und pflegebedürftige Menschen können mit einer gut funktionierenden Assistenzbetreuung alleine zu Hause leben und müssen nicht in ein Pflegeheim. Dies ist auch besonders schön für jüngere Menschen, denen in einem Altenheim meist der soziale Kontakt verloren geht.

Welche Leistungen werden denn über das Persönliche Budget finanziert

Nicht alle Leistungen können über ein Persönliches Budget finanziert werden. Voraussetzungen für das Persönliche Budget sind:

  • Es muss sich um alltägliche und wiederkehrende Bedarfe handeln, die mit dem Budget finanziert werden.
  • Die Hilfebedarfe werden über Geldleistungen oder Gutscheine finanziert.

Mit dem Persönlichen Budget können Dienstleistungen aus folgenden Bereichen bezahlt werden.

  • Hilfe zur Pflege
  • Leistungen der Krankenbehandlung
  • Leistungen zur Rehabilitation
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben
  • Wohnen und Haushalt

Hier einige Beispiele für Dienstleistungen, welche mit dem Persönlichen Budget bezahlt werden können. Es handelt sich hier nur um einen kleinen Auszug. Eine vollständige Auflistung der Leistungen ist schon deshalb nicht möglich, da die Leistungen individuell und auf den persönlichen Bedarf genehmigt werden.

  • 24h-Betreuung verschiedener Krankheitsbilder ( z.B Querschnittpatienten)
  • Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen
  • Unterstützung bei der Beantragung eines bedarfsgerechten/behindertengerechten KFZs um den Arbeitsplatz erreichen zu können
  • Betreutes Wohnen
  • Freizeitgestaltung (Kino- oder Theaterbesuche)
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe im Haushalt (Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen)
  • Intensivpflegebetreuung/ Heimbeatmung
  • Mobilisierung
  • Rehaleistungen
  • Tages- und Nachtpflege
  • Technische Arbeitshilfen
  • Teilhabe bei Arbeit und Ausbildung (Kindergarten-, Schul-, Uni- und Ausbildungsbegleitung sowie Unterstützung am Arbeitsplatz)
  • Unterstützte Beschäftigung
  • Urlaubsbegleitung

Dürfen auch Familienmitglieder vom Persönlichen Budget bezahlt werden

Ein Persönliches Budgets bietet den Vorteil, dass der Budgetnehmer seine Assistenten selbst auswählen kann. Wenn gute Freunde oder ein Verwandter die Assistenz übernehmen möchte, ist dies durchaus möglich.

Selbstbestimmt leben mit dem Persönlichen Budget

Das persönliche Budget für ein selbst bestimmtes Leben

Wer eine Behinderung hat, weiß selbst am besten, was für ihn gut ist und was nicht, was er braucht und was auch nicht. Ein Persönliches Budget ist deshalb für diese Zielgruppe wichtig, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Behinderte Menschen haben seit 2008 die Wahlmöglichkeit zwischen Geldleistung (Persönliches Budget) oder Sach- und Dienstleistungen. Mit diesem neuen System haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, ihr Budget selbst zu verwalten und damit Leistungen selbst „einkaufen“ zu können bzw. zum Arbeitgeber zu werden.

Was ist das Ziel des Persönlichen Budgets

Ein behinderter Mensch soll selbst entscheiden können, ob er Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen möchte. Außerdem soll er entscheiden können, wann, wo, wie und von wem er diese Leistungen ausgeführt haben möchte. Wer ein Persönliches Budget in Anspruch nimmt, wird somit Käufer, Kunde und/oder Arbeitgeber.

Wer hat Anspruch auf ein Persönliches Budget

Ein Anrecht auf das Persönliche Budget haben Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer körperlichen, geistigen oder einer seelischen Behinderung oder wenn sie von einer Behinderung bedroht sind.

Persönliches Budget: Für wen ist es geeignet?

Das Persönliche Budget ist altersunabhängig für alle Menschen mit Behinderung geeignet.

  • Kinder jeglichen Alters können über das Persönliche Budget individuell gefördert, unterstützt, betreut und gepflegt werden.
  • Schüler können die Assistenten nutzen für die schulische Integration und Förderung.
  • Junge Erwachsene profitieren davon, wenn Sie aus dem Elternhaus ausziehen möchten und selbständig in einer eigenen Wohnung oder einem Betreuten Wohnen leben möchten.
  • Wer studieren möchte und Hilfe beim Studieren und beim täglichen Leben benötigt, kann über das Persönliche Budget Studienbegleiter bezahlen.
  • Berufstätige können weiterhin ihrem Beruf nachgehen, indem sie durch Arbeitsassistenten begleitet und in der Ausübung ihres Berufes unterstützt oder auch zur Arbeit gefahren werden.
  • Schwerstpflegebedürftigen Menschen kann durch eine Intensiv- oder Rund-um-die-Uhr-Betreuung z.B. ein Pflegeheim erspart bleiben, indem die Pflege zu Hause durchgeführt wird.
  • Behinderte und pflegebedürftige Menschen können mit einer gut funktionierenden Assistenzbetreuung alleine zu Hause leben und müssen nicht in ein Pflegeheim. Dies ist auch besonders schön für jüngere Menschen, denen in einem Altenheim meist der soziale Kontakt verloren geht.
  • Menschen mit psychischer Erkrankung können mit einer entsprechenden Begleitung wieder leichter am täglichen Leben teilnehmen. So können z.B. Menschen mit Panikattacken eine Begleitung bei Einkäufen oder beim Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln bekommen und können damit wieder am sozialen Leben teilhaben.
  • Für Menschen jeden Alters ist es wichtig, soziale Kontakte zu pflegen und in der Freizeit etwas zu unternehmen. Ist dies aufgrund von behinderungsbedingten Defiziten nicht möglich, stehen Freizeitassistenten zur Verfügung, die die Eingliederung in das Sozialleben unterstützen.

Welche Leistungen werden über das Persönliche Budget finanziert

Nicht alle Leistungen können über ein Persönliches Budget finanziert werden. Voraussetzungen für das Persönliche Budget sind:

  • Es muss sich um alltägliche und wiederkehrende Bedarfe handeln, die mit dem Budget finanziert werden.
  • Die Hilfebedarfe werden über Geldleistungen oder Gutscheine finanziert.

Mit dem Persönlichen Budget können Dienstleistungen aus folgenden Bereichen bezahlt werden.

  • Hilfe zur Pflege
  • Leistungen der Krankenbehandlung
  • Leistungen zur Rehabilitation
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben
  • Wohnen und Haushalt

Hier einige Beispiele für Dienstleistungen, welche mit dem Persönlichen Budget bezahlt werden können. Es handelt sich hier nur um einen kleinen Auszug. Eine vollständige Auflistung der Leistungen ist schon deshalb nicht möglich, da die Leistungen individuell und auf den persönlichen Bedarf genehmigt werden.

  • 24h-Betreuung
  • Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen
  • Unterstützung bei der Beantragung eines bedarfsgerechten/behindertengerechten KFZs um den Arbeitsplatz erreichen zu können
  • Betreutes Wohnen
  • Betreuung von Komapatienten
  • Blindenführhund
  • Dolmetscher für gehörlose Menschen (Gebärdendolmetscher)
  • Fahrdienste
  • Freizeitgestaltung (Kino- oder Theaterbesuche)
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe im Haushalt (Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen)
  • Intensivpflegebetreuung/ Heimbeatmung
  • Mobilisierung
  • Rehaleistungen
  • Tages- und Nachtpflege
  • Technische Arbeitshilfen
  • Teilhabe bei Arbeit und Ausbildung (Kindergarten-, Schul-, Uni- und Ausbildungsbegleitung sowie Unterstützung am Arbeitsplatz)
  • Unterstützte Beschäftigung
  • Urlaubsbegleitung

Dürfen auch Familienmitglieder vom Persönlichen Budget bezahlt werden

Ein Persönliches Budgets bietet den Vorteil, dass der Budgetnehmer seine Assistenten selbst auswählen kann. Wenn gute Freunde oder ein Verwandter die Assistenz übernehmen möchte, ist dies durchaus möglich.

Allerdings muss im Verwandtschaftskreis die Beistandspflicht beachtet werden. Folgende Personen unterliegen der Beistandspflicht und können daher nicht über das Persönliche Budget bezahlt werden:

  • Kinder, die ein Elternteil pflegen
  • Eltern, die ihr Kind pflegen
  • Die Pflege von Ehepartnern.

Deshalb gilt: Wenn Verwandte ab dem 2. Verwandtschaftsgrad als Assistenten eingestellt werden, können auch diese vom Persönlichen Budget bezahlt werden.

Wird das Persönliche Budget vom Sozialamt bezahlt, ist es nur in Ausnahmefällen möglich, dass Familienmitglieder über das PB bezahlt werden. Dies ist jeweils Gegenstand einer Einzelfallprüfung.

Vorteile des Persönlichen Budgets

Zu den Vorteilen zählt, dass Sie

  • selbst entscheiden können, wieviel und welche Assistenzleistungen Sie von wem in Anspruch nehmen. Möchten Sie einen Pflegedienstbeauftragen oder stellen Sie lieber eine persönliche Assistenz oder auch mal Honorarkräfte für Ihre Betreuung ein,
  • frei entscheiden können, zu welchen Zeiten Sie Hilfe bekommen. Ein Pflegedienst hat meist feste Zeiten, an denen er zu Ihnen kommt. Haben Sie Assistenten können Sie frei entscheiden, ob Sie morgen ausschlafen wollen und erst relativ spät Hilfe benötigen oder ob Sie schon um 6.00 Uhr aufstehen, weil Sie gemeinsam mit Ihrem Assistenten einen Ausflug unternehmen möchten,
  • mit dem von Ihnen ausgesuchten und eingestellten Personal arbeiten und nicht auf einen ständigen Personalwechsel eines externen Anbieters angewiesen sind,
  • Personal einstellen können, dass zu Ihnen passt, wo Sie wissen, dass Sie auf einer Wellenlänge sind,
  • die Hilfen selbst mit dem zur Verfügung gestellten Persönlichen Budget bezahlen. Damit übernehmen Sie mehr Selbstbestimmung und Verantwortung für sich selbst,
  • durch das Persönliche Budget mehr Lebensqualität erlangen, weil Sie freier und unabhängiger über Ihre persönlichen Belange entscheiden können.

Nachteile des Persönlichen Budgets

Ein Persönliches Budget ist mit einem viel höheren Zeitaufwand und sehr viel Fachwissen verbunden.

Deshalb gibt es Dienstleistungsunternehmen wie uns, die die administrative Abwicklung des Persönlichen Budgets übernehmen aber auch bei der Auswahl des Personals unterstützend mitwirken. Dies bringt zum einen viel Erleichterung für den Budgetnehmer und zum anderen die Sicherheit, dass alles korrekt abgewickelt wird.

Aufgaben des Dienstleisters:

  • qualifizierte Assistenten suchen und einstellen,
  • die Dienst- und Urlaubsplanung erstellen,
  • die Gehaltsabrechnung mit den Lohnnebenkosten durchführen,
  • Verantwortung für die Assistenten übernehmen,
  • Das Budget planen und verwalten.
  • nachweisen, wie die bereitgestellten finanziellen Mittel des Persönlichen Budgets verwendet werden.

Wer darf ein Persönliches Budget beantragen

Jeder Mensch mit einer Behinderung kann das Persönliche Budget für sich selbst beantragen. Eltern können auch für ihre Kinder ein Persönliches Budget beantragen. Wer ein Persönliches Budget beantragt, muss dieses nicht selbst verwalten können. Er kann für die Verwaltung des Persönlichen Budgets auch Hilfe beantragen.

Der Mensch mit Behinderung hat das freie Wahlrecht.

Wo wird der Antrag auf ein Persönliches Budget gestellt

  1. Entweder wird der Antrag über einen Rehabilitationsträger gestellt.
  2. Oder der Antrag wird direkt beim zuständigen Leistungsträger eingereicht.

Hinzu kommt, dass oftmals nicht nur ein einziger Leistungsträger zuständig ist. Um zu vermeiden, dass der Antragsteller von einem Amt zum anderen weitergeschoben wird, ist immer nur ein Amt zuständig.